Informationen zur Kostenübernahme
Für Privatversicherte & Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Die ersten Sitzungen (sogenannte probatorische Sitzungen) können meist ohne vorherigen Antrag stattfinden.
Bitte erkundigen Sie sich vorab kurz bei Ihrer Versicherung nach Ihren individuellen Vertragsbedingungen (z. B. Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen pro Jahr) und welche Unterlagen benötigt werden, um eine Kostenübernahme zu garantieren. Ich helfe Ihnen gerne bei diesem Prozess.
Für Selbstzahler
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Das bietet Ihnen zwei wesentliche Vorteile:
- Sofortiger Beginn: Wir können ohne bürokratischen Aufwand und ohne Wartezeit auf Gutachten direkt starten.
- Diskretion: Es erfolgt keine Diagnoseübermittlung an Ihre Krankenkasse. Die Therapie bleibt Ihre reine Privatsache und taucht in keinen Versicherungsakten auf. Das könnte relevant sein bei Verbeamtungen oder dem Abschluss von Versicherungen, z. B. einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Eintritt in eine private Krankenversicherung.
Für gesetzlich Versicherte (Kostenerstattung)
Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen. Wenn Sie jedoch nachweislich keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Thapeuten finden, ist eine Kostenübernahme über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich.
Dies erfordert eine vorherige Beantragung bei Ihrer Krankenkasse. Ich unterstütze Sie gerne bei den notwendigen Schritten und stelle Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.